AGB

Reparatur- und Servicebedingungen

 

1 Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die Sie als Verbraucher mit mir (der ULBER-AUDIO) abschließen.

Diese AGBs gelten ausschließlich zwischen ULBER-AUDIO und Endverbrauchern.

 

1.2 Gemäß § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist gemäß §14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.3 Ihr Vertragspartner ist:

 

Nachfolgende AGBs gelten für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen von folgendem Unternehmen:

 

ULBER-AUDIO

Währentruper Str. 73

D-33813 Oerlinghausen

Inhaber: Werner Ulber

 

Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB (steht noch aus) Detmold

USt-ID: DE282502438

Email: info@ulber-audio.de

 

Nachfolgende AGBs gelten für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen von ULBER-AUDIO (nachfolgend UA) nach Maßgabe des zwischen UA und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

 

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2 Kostenangaben, Kostenvoranschlag

 

2.1 Kostenvoranschläge, die vor Durchführung der Reparatur von UA genannt werden, sind unverbindlich.

Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Gesamtkosten um mehr als 15 % überschritten werden.

UA stellt dem Kunden in diesem Fall einen neuen Kostenvoranschlag aus.

 

2.2 Erst nach der fernmündlichen oder Bestätigung in textform des Kostenvoranschlags durch den Kunden wird die Reparatur durchgeführt.

 

2.3 Sofern der Kunde wiederholt einen Kostenvoranschlag für denselben Reparaturaufwand verlangen sollte, werden dem Kunden Kosten hierfür berechnet.

 

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3 Leistungsumfang / nicht durchführbare Reparatur

 

3.1 Die in den Preisinformationen aufgeführten Reparaturpauschalen beinhalten die Instandsetzung(Arbeitszeit, Ersatzteile), die Reinigung, den Funktionstest und die Gewährleistung sowie Rückversand.

 

3.2 Der Kunde gewährt UA das Recht, die Reparatur von defekten Baugruppen und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.

 

3.3 Kann eine Reparatur aus von UA nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt und/oder abgeschlossen werden, dann informiert UA umgehend den Kunden.

Der Kunde hat in diesem Fall ausschließlich die Kosten für einen versicherten Rückversand zu tragen. Sollte der Kunde keinen Rückversand beauftragen, entstehen keine weiteren Kosten für Serviceleistungen und/oder Entsorgung.

 

Gründe für eine nicht durchführbare Reparatur liegen vor, wenn:

 

3.3.1 Der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist.

 

3.3.2 Die erforderlichen Ersatzteile nicht zu beschaffen sind.

 

3.3.3 Das der Reparaturgegenstand so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist.

 

3.3.4 Der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.

 

3.3.5 Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.

 

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4 Preis und Zahlung

 

4.1 Maßgeblich für die Höhe des Preises ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung akzeptierte UA Preisinformation. Die Zahlung ist unmittelbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne Skonto zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird in der am Tag des Rechnungserhalts in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.

 

4.2 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind und sein Gegenanspruch im Falle der Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

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5 Transport und Versicherung

 

5.1 Reparaturgegenstände die mit dem Transportdienstleister von UA transportiert werden, sind entsprechend der Richtlinien des Transportdienstleisters versichert.

 

5.2 Für eigenständig durch den Kunden eingesandte und überbrachte Reparaturgegenstände geht die Gefahr auf UA mit tatsächlicher Besitzannahme durch UA über.

 

5.3 Bei Abholung oder Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden auf diesen über. Bei Versand per Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn der Reparaturgegenstand an diesen übergeben worden ist.

 

5.4 Wird vom Kunden der Rückversandweg nicht angegeben, dann wählt UA mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Versandweg und den Transportdienstleister aus.

 

5.5 Zur Vermeidung von Transportschäden behält sich UA vor, beschädigte oder unbrauchbare Verpackung durch neue zu ersetzen. Die Kosten für die Neuverpackung und die Innenverpackung trägt UA.

 

5.6 Reklamationen bei Auslieferung bezüglich Vollständigkeit und Transportschäden sind unverzüglich dem Transportdienstleister und/oder UA zu melden. Eine Meldung hat in textform zu erfolgen.

 

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6 Reparaturfrist

 

Reparaturfristen werden im Kostenvoranschlag geregelt. Die Angaben über die Reparaturfristen im Kostenvoranschlag beruhen auf Schätzungen und sind daher unverbindlich.

 

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7 Abnahme

 

7.1 Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

 

7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde den Reparaturgegenstand entgegengenommen hat.

 

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8 Gewährleistungsbedingungen

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

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9 Pfandrecht von UA und unterlassene Abholung, Eigentumsvorbehalt

 

9.1 UA steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Reparaturgegenständen zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von UA gelangt sind.

 

9.2 UA behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag, unbeschadet weitergehender Sicherungsvereinbarungen, vor. Für die Fälle der Verbindung steht UA ein Miteigentumsanteil am Reparaturgegenstand in Höhe des Wertes der Reparaturleistungen zu.

 

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10 Mängelansprüche

 

10.1 Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungendurch Nacherfüllung beseitigt:

 

10.1.1 Mängel müssen UA unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb.

 

10.1.2 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 I Nr. 2 und 634 a I Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Verjährung beginnt mit der Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Verzögert sich durch Umstände, die UA nicht zu vertreten hat, die Übernahme im eigenen Betrieb oder die Beendigung des etwa vereinbarten Probebetriebs um mehr als 14 Tage, so verkürzt sich die Mängelhaftung für die Dauer der Verzögerung.

 

10.1.3 Zur Nacherfüllung hat der Kunde UA die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist UA von der Nacherfüllung befreit.

 

10.1.4 Soweit UA erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Kunden eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung durch Erklärung gegenüber UA zu mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

10.1.5. Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von UA vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf Verschleiß beruht.

 

10.1.6 Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, mit dem Ausbau in das Eigentum von UA über.

 

10.1.7 Für die Nacherfüllung haftet UA im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.

 

10.2 Weitere Ansprüche des Kunden gegen UA aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Schäden, die am Gegenstand der Arbeiten selbst entstanden sind, richten sich nach § 12 (Haftung) dieser Bedingungen.

 

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11 Haftung

 

11.1 Soweit sich aus diesen AGBs einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet UA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

11.2. Auf Schadenersatz haftet UA - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Falle Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet UA nur:

 

11.2.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

11.2.2 Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung von UA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

11.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit UA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.

 

11.4 Soweit die Schadenersatzhaftung UA gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UA.

 

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12 Währung

 

Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.

 

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13 Gerichtsstand

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bielefeld.

UA bleibt es jedoch unbenommen, auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

 

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14. Salvatoresche Klausel

 

14.1 Sind oder werden einzelne Bedingungen des geschlossenen Vertrages und/oder dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen ..." ganz oder teilweise ungültig (z.B. durch Gesetzesänderung), so bleiben die anderen Bestimmungen gleichwohl in Kraft.

 

14.2 Entsprechendes gilt, sofern sich im geschlossenen Vertrag und/oder dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen ..." eine Lücke herausstellt.

 

14.3 Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei seinem Abschluss den Punkt bedacht hätten.

 

14.4 Auch wiederholte Nichtanwendung von Bestimmungen des geschlossenen Vertrages und/oder dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen ..." hebt ihre Verbindlichkeiten nicht auf.

 

 

15 Anwendbares Recht / Sonstiges

 

15.1 Für das Vertragsverhältnis sowie dessen gesamte Abwicklung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

15.2 Soweit diese Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

15.3 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

15.4 Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

 

15.5 UA ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

 

Ende der AGB für Reparatur- und Servicebedingungen

 

Stand: 18.10.2019